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04.06.2020

Dekanatsbüro informiert: Maskenpflicht auch bei Gottesdiensten im Freien

Foto: pixabay

Neumarkt/Habsberg (dbnm) - Auch bei den Gottesdiensten in Freien ist es nach den Vorgaben der bayerischen Infektionsschutzordnung notwendig, eine Mund-Nase-Bedeckung aufzusetzen. Das Dekanatsbüro informiert in einem Schreiben an das pastorale Personal über die genaueren Bestimmungen.

In einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.5.2020 an ein Pfarramt im Dekanat Habsberg wurde eigens darauf hingewiesen, dass auch bei Gottesdienste im Freien die Maskenpflicht besteht. Einizige Ausnahme seien lediglich die Bestattungen. Das Ministerium informierte darüber, dass Ausnahmegenehmigungen, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist, auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden könnten.

Die genaueren Bestimmungen sind im Text der "Fünften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung" vom 29.5.2020 nachzulesen.

Das Dekanatsbüro ging ins einem Schreiben auch noch einmal auf den Umfang des Gesangs in den Gottesdiensten hin: Wir verweisen ausdrücklich auf das Schutzkonzept der bayerischen (Erz-)Diözesen vom 29.4.2020, wonach "Gemeindegsang allenfalls in sehr reduzierter Form vorzusehen" ist, da das Singen "ein besonderes Risiko" darstelle. Das Robert-Koch-Institut weist im Internet darauf, dass einige Studien "schlussfolgerten, dass Singen in der Gruppe Übertragungen begünstigen kann, was sowohl auf Tröpfchen- als auch aerogene Übertragung schließen lässt."  Dekanatsreferent Christian Schrödl appelliert daher an die Verantwortung der Pfarrer und Mitarbeiter vor Ort und bittet darum, "das Singen während des Gottesdienstes tatsächlich nur 'in reduzierter Form' vorzusehen." Die verantwortlichen in den Pfarreien werden gebeten, auch vor den Gottesdiensten oder am Beginn des Gottesdienstes auf die enstprechenden Hygiene- und Abstandsregeln hinzuweisen. Einerseits hindere die "Maskenpflicht" viele Gläubige daran, die Gottesdienste mitzufeiern, so Schrödl, andererseits müssten aber gerade die Pfarrgemeinden ihrer Verantwortung für das Gemeinwohl gerecht werden. Der Regensburger Bischof Voderholzer hatte neulich die Sicherheitsmaßnahmen als "von Vernunft und christlicher Nächstenliebe auferlegtes Gebot der Stunde" bezeichnet.

 

Die nächsten Termine

Montag, 03. Juni
19.00 Uhr
Ökumenisches Friedensgebet
Ort: Pfarrheim St. Willibald Woffenbach
Veranstalter: Ökumenischer Arbeitskreis Religionsfreiheit
Samstag, 08. Juni
09.30 Uhr
Sonntag, 09. Juni
15.00 Uhr
"Duo Hymnus" : Sopran & Orgel
Ort: Pfarrkirche St. Petrus Kastl
Veranstalter: Pfarrverband Illschwang-Kastl-Ursensollen
Samstag, 22. Juni
10.00 Uhr
Sonntag, 14. Juli
19.00 Uhr
Ökumenischer Gedenkgottesdienst für die im Klinikum Verstorbenen
Ort: Klinikkapelle Neumarkt
Veranstalter: Klinikseelsorge Neumarkt
Sonntag, 28. Juli
13.30 Uhr
Sonntag, 15. September
19.00 Uhr
Ökumenischer Gedenkgottesdienst für die im Klinikum Verstorbenen
Ort: Klinikkapelle Neumarkt
Veranstalter: Klinikseelsorge Neumarkt
Sonntag, 27. Oktober
17.00 Uhr
Gedenkkonzert zu Ehren der Lauterhofener Korea-Missionare
Ort: Pfarrkirche St. Michael Lauterhofen
Veranstalter: Pfarrverband Lauterhofen
Sonntag, 03. November
13.30 Uhr
Kirchenführung Münster St. Johannes mit Schwerpunkt "Isenheimer Altar"
Ort: Münster St. Johannes Neumarkt
Veranstalter: Tourist-Information Neumarkt
Sonntag, 17. November
17.00 Uhr
Ökumenischer Gedenkgottesdienst für die im Klinikum Verstorbenen
Ort: Klinikkapelle Neumarkt
Veranstalter: Klinikseelsorge Neumarkt